Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet eine Versicherung gegen Feuer, Leitungswasser im Falle eines Rohrbruchs, Wettereinflüsse wie Sturm oder Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus. Der Versicherungsschutz gilt für die Einrichtung des Hauses, also den Hausrat, welcher Einrichtungs- Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände beinhaltet. Die Hausratversicherung deckt aber auch die Kosten für das Aufräumen und Entsorgen sowie Schutz- und Hotelkosten ab. Außerdem kann man sie auch auf Fahrraddiebstahl oder Elementar- und Überspannungsschäden erweitern lassen.
Erstmals wurde die Hausratversicherung im Jahr 1942 angeboten. Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen wurden 1966, 1974, 1984, 1992, 1997 und 2004 durchgeführt. Eine Hausratversicherung ist naheliegend für alle Haus- oder Wohnungsbesitzer sowie Mieter, da sll diese Personen über einen Hausstand und somit über Hausrat verfügen.
In der Hausratversicherung sind nahezu alle beweglichen Gegenstände im Haushalt des Versicherungsnehmers, also auch Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung und Lebensmittel, ebenso wie Antiquitäten, Kunstgegenstände und Bargeld. Die Haftung einer solchen Versicherung ist häufig begrent, sodass sich eine Unterversicherung im Schadensfall meist nachteilig auswirkt. Das heißt, wenn Hausrat im Wert von 80.000 € zu einer Versicherungsabdeckung von 50.000 € versichert wird, so zahlt die Versicherung im Fall des Falles nur etwa 5/8 des Schadens, also maximal die 50.000 €, die in der Abdeckung festgelegt wurden. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Die Entschädigung ergibt sich aus dem Produkt des Schadens mit der Versicherungssumme geteilt durch den Versicherungswert. Nahezu alle Kunden, die eine Hausratversicherung besitzen, sind bereit, auf die sogenannte "Einrede der Unterversicherung" zu verzichten. Dafür müssen sie sich dazu verpflichten, eine festgeschriebene Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche zu zahlen, die sich in den meisten Fällen auf 650 € pro Quadratmeter beläuft.
Der Ort der Versicherung ist die in der sogenannten Police, dem Versicherungsschein, eingeschriebene Wohnung des Versicherungsnehmers. Doch es ist möglich, mithilfe einer zusätzlichen Außenversicherung des Versicherungsortes auch Hausrat zu versichern, der sich vorübergehend, also nicht ständig, in einer Ferien- oder Zweitwohnung befindet.
Die Versicherungsprämie der Hausratversicherung orientiert sich an der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen in die Versicherung sowie die Lage der Räume in der Wohnung (Einbruchdiebstahl-Tarifzone). Das bedeutet, je größer die Gefahr eines Einbruches, desto höher ist die Summe, die der Versicherungsnehmer im Monat an die Versicherung zu zahlen hat. Die Versicherungssumme wird aber auch von vielen Versicherern durch eine Faustformel berechnet, die sich an der Wohnfläche orientiert.