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Private Krankenversicherungen
Eine Private Krankenversicherung bietet einen individuellen Gesundheitsschutz und individuelle Leistungen im Krankheitsfall. Allerdings steht die Private Krankenversicherung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht allen Personen in Deutschland offen. Grundsätzlich können alle Personen eine Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen, wenn keine Versicherungspflicht für die Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Das betrifft beispielsweise Freiberufler und Selbstständige, aber auch Beamte sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über einer jährlich neu festgesetzten Entgeltgrenze liegt. Für das Jahr 2008 wurde die Grenze auf 48.150 Euro festgesetzt bzw. auf 4.012,50 im Monat.

Die Prämien für die Private Krankenversicherung werden individuell ermittelt. Zu den Kriterien zählen beispielsweise das Eintrittsalter zum Vertragsbeginn, das Geschlecht und die vereinbarten Tarifleistungen. Berücksichtigt werden auch Vorerkrankungen. Diese können dazu führen, das entweder bestimmte Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden, der Antrag auf die Mitgliedschaft generell abgelehnt wird oder auf den Normalbeitrag Risikozuschläge erhoben werden. Durch einen Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme einer Leistung der Privaten Krankenversicherung können die monatlichen Versicherungsbeiträge reduziert werden. Die Kasse zahlt dann nur die Kosten, die über dem Selbstbehalt liegt.

Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es keine integrierte Familienversicherung. Sollen Kinder mitversichert werden, muss für sie ein eigener Beitrag gezahlt werden. Beitragsanpassungen werden generell vorgenommen, wenn die Kosten allgemein steigen, sich die Rahmenbedingungen für Private Krankenversicherungen verändern und wegen steigender Kosten durch den medizinischen Fortschritt. Ein Teil der Versicherungsprämie dient auch der Altersrückstellung. Damit werden höhere Gesundheitskosten im Alter abgesichert. Diese Altersrückstellungen können jedoch meistens bei einem Wechsel der Privaten Krankenversicherung nicht mit zur neuen Versicherung genommen werden.

Die Leistungen aus der Privaten Krankenversicherung sind individueller und umfassender als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungspakete und die jeweiligen Tarife können bei den einzelnen Versicherungsunternehmen jedoch auch stark variieren. Deshalb lohnt sich vor der Entscheidung für eine Versicherung ein Versicherungsvergleich mehrerer Anbieter, um den optimalen Schutz zum günstigsten Preis zu bekommen. Im Rahmen einer Voll- oder Teilversicherung hat der Privatpatient beispielsweise Anspruch auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer bei einem Krankenhausaufenthalt oder auf eine Behandlung durch den Chefarzt. Erstattet werden auch zahlreiche Kosten für Leistungen, für die gesetzlichen Kassen nicht mehr aufkommen. Dazu zählen unter anderem Brillen, hochwertiger Zahnersatz und Massagen. Private Krankenkassen zahlen auch alternative Medikamente und Behandlungsmethoden sowie Psychotherapiesitzungen. Ein weiterer Vorteil in der Privaten Krankenversicherung: Bei einem Arztbesuch entfällt die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal.

Weit verbreitet ist bei der Privaten Krankenversicherung auch die Erstattung von Beiträgen. Hierfür bestehen verschiedene Systeme. Zum einen kann die Krankenversicherung selbst auf der Basis einer freiwilligen Leistung Beiträge erstatten, wenn sie zum Beispiel erfolgreich gewirtschaftet hat. Geld zurück erhält ein Mitglied einer privaten Kasse auch, wenn er über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Hier ist es durchaus möglich, bis zu 6 Monatsbeiträge erstattet zu bekommen. Bei einem Versicherungsvergleich sollten auch diese Bedingungen berücksichtigt werden.


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