Die Rechtsschutzversicherung. Ob man eine Rechtsschutzversicherung privat oder beruflich braucht, oder nicht, kann man nicht im Voraus wissen. Das hängt nicht nur von den ganz persönlichen Voraussetzungen ab, sondern kann zudem sehr stark vom Zufall bestimmt werden. Auch wer kein streitbarer Mensch ist, kann in einen Rechtsstreit geraten. Nennt man eine Rechtsschutzversicherung sein Eigen, kann man auch dann noch ruhig schlafen, wenn es mal jemand darauf anlegt, einen zu verklagen. Oft besteht auch zwischen dem persönlichen Rechtsempfinden eines einzelnen ein erheblicher Unterschied zur Gesetzgebung und der daraus resultierenden Rechtssprechung. Nicht immer heisst hierzulande "Recht haben" zugleich auch vor Gericht "Recht bekommen". Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man da schon eher auf der sicheren Seite. Gerichts- und Anwaltskosten sowie evtl. auftretende weitere Kosten für Gutachter u.a. werden von einer Rechtsschutzversicherung im Falle eines Gerichtsprozesses dann übernommen. Wichtig ist allerdings, dass man die Wartefrist beachtet, d.h. man muss bereits eine Zeit im Besitz der Versicherung sein, im allgemeinen beträgt diese sogenannte Wartezeit drei Monate, um die Leistungen der Rechtsschutzversicherung auch tatsächlich nutzen zu können.
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