Die Riester Rente
Die Riester Rente ist eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge und wird unter bestimmten Umständen sogar staatlich gefördert. Um die Voraussetzungen zum Bezug der staatlichen Förderung zu erfüllen, muss der Versicherungsnehmer entweder direkt oder indirekt zum Personenkreis der Förderberechtigten zählen und ausserdem einen gewissen jährlichen Beitrag in die Riester Rente einzahlen.
Die direkt förderfähigen Personen sind alle diejenigen, die als Pflichtversicherte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hierzu zählen u.a. Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Arbeitslose und Bezieher von Krankengeld, Beamte sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Einen indirekten Förderanspruch können diejenigen geltend machen, die zwar selbst nicht direkt förderberechtig sind, aber deren Ehepartner als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung direkte Förderung für die Riester Rente beziehen können. Wichtig ist hierbei, dass der indirekt förderberechtigte Ehepartner einen eigenen Vertrag zur Riester Rente auf seinen Namen eröffnet.
Den Eigenbeitrag, den der Versicherungsnehmer aufbringen muss, um die staatliche Förderung beziehen zu können, bezeichnet man auch als Sockelbeitrag, der sich an der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres orientiert. Im Jahr 2006 und 2007 entsprach der Sockelbeitrag 3% des Einkommens und höchstens 1.575€. Ab dem Jahr 2008 wurde der Beitrag auf 4% gesteigert und beträgt höchstens 2.100€. Der jährliche Eigenbeitrag darf 60€ nicht unterschreiten, da ansonsten die staatliche Förderung nur anteilig gewährt wird. Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, hat die versicherte Person Anspruch auf die staatliche Förderung, die für den Vertragsinhaber in Form der Grundzulage gewährt wird. Sind ausserdem Kinder vorhanden erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich die Kinderzulage. Beide Zulagen zur Riester Rente sind in den vergangenen Jahren gestiegen und belaufen sich mittlerweile auf 154€ jährliche Grundzulage und 185€ jährliche Kinderzulage.
Aus diesem Grund ist die Riester Rente für kinderreiche Haushalte besonders geeignet. Die Zulagen und die selbstaufgebrachten Beiträge bewirken, dass das Kapital der Riester Rente verhältnismäßig schnell ansteigt. Je nach dem, ob es sich um eine Riester Rente in Form eines Kontensparplans oder eines Investmentsparplans handelt, unterliegt das Kapital ausserdem einer unterschiedlichen Entwicklung. Darüber hinaus profitiert die versicherte Person von dem Ertrag der Versicherungsgesellschaft in Form der Überschussbeteiligung, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch ist. In jedem Falle ist der vollständige Erhalt der Beiträge und der Zulagen garantiert, so dass der Versicherungsnehmer der Riester Rente keine Verluste erleiden kann.
Die Leistungen der Riester Rente können frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers bezogen werden, und können wahlweise als lebenslage Rente oder als einmalige Kapitalzahlung bezogen werden, wobei die Kapitalzahlung auf 30% begrenzt ist. Die restlichen 70% des Vermögens aus der Riester Rente werden in monatlichen Zahlungen erbracht.